Der Vorstand leitet den Verein.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Bürgerliches Gesetz-Buch.
Manche sagen auch:
BGB-Vorstand.
Es müssen mindestens 4 Menschen sein.
- Erste Vor-Sitzende oder Erster Vorsitzender
- Zweite Vor-Sitzende oder Zweiter Vorsitzender
- Eine Person kümmert sich um das Geld.
- Eine oder 2 weitere Personen.
Eine Person benutzt Unterstützte Kommunikation.
Diese Person kann in den Vorstand.
Schaue Dir das Video an.