• Geschäftsführende Vorstand

    • Der Vorstand leitet den Verein.
      Das steht in einem Gesetz.
      Das Gesetz heißt:
      Bürgerliches Gesetz-Buch.
      Manche sagen auch:
      BGB-Vorstand.

      Es müssen mindestens 4 Menschen sein.

      • Erste Vor-Sitzende oder Erster Vorsitzender
      • Zweite Vor-Sitzende oder Zweiter Vorsitzender
      • Eine Person kümmert sich um das Geld.
      • Eine oder 2 weitere Personen.

      Eine Person benutzt Unterstützte Kommunikation.
      Diese Person kann in den Vorstand.

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